Patienteninformation
Kassenleistungen
Die Krankengymnastik/Physiotherapie ist ein Heilmittel, das Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit zusteht.
Seit Juli 2001 ist Art und der Umfang der möglichen physiotherapeutischen Verordnungen in einem Heilmittelkatalog geregelt.
In aller Regel ist dort je nach Diagnose eine Abfolge von Verordnungen möglich.
Wenn Sie nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, so sind zu Beginn der Behandlung ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und 10 Euro Rezeptgebühr zu zahlen.
Privatleistungen
Behandlungen privat zu bezahlen ist grundsätzlich auch ohne ärztliche Verordnung in unserer Praxis möglich. Sie können dabei aus unserem gesamten Leistungsangebot wählen.
Voraussetzung dafür ist, dass es sich nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt, sondern um eine Maßnahme zum Wohlbefinden.
Für eine medizinisch notwendige Behandlung benötigen Sie ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Eine Sitzung im Bereich der Gesundheitsförderung können Sie als Selbstzahler direkt buchen.